Arbeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwaltskanzlei
Arbeitsrecht & Sozialrecht
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die sensiblen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten bzw. Personalräten und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbänden (kollektives Arbeitsrecht). Ausgangspunkt des Arbeitsrechts sind Arbeitsverträge und Tarifverträge, in denen Rechte und Pflichten der Vertragspartner schriftlich gefasst sind. Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, stellt sich für Arbeitnehmer meist die Frage, ob Kündigungsschutzklage erhoben werden soll, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde, ob man eine Abfindung verlangen kann, ob das Arbeitszeugnis einwandfrei ist. Arbeitgeber wiederum benötigen Beratung, wie sie Fehler in diesen Bereichen vermeiden, wie Befristungen zu regeln sind, welche Besonderheiten z.B. bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind. Genaueres zu meinen speziellen Tätigkeitsbereichen finden Sie hier: >>> Arbeitsrecht
Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt die Rechtsbeziehungen zu den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern, also zu Kranken- und Pflegekasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw. Darüber hinaus gehört der Bereich der Schwerbehinderung sowie die Sozialhilfe dazu. Als Fachanwältin für Sozialrecht war ich viele Jahre in diesem Bereich intensiv tätig und habe umfassende Erfahrungen sammeln können. Heute gehört der Bereich nur noch punktuell zu meinen Tätigkeitsfeldern. >>> Sozialrecht