Auseinandersetzungen im Bereich
der gesetzlichen Sozialversicherung
Im Sozialrecht konkretisiert sich das Sozialstaatsprinzip und der Begriff „soziale Sicherheit“. Viele Jahre war ich schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätig, vor allem im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und Renten und des Schwerbehindertenrechts. Meine Bemühungen waren getragen von dem Bestreben, die Mandanten bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche zu unterstützen, insbesondere wenn die Sozialversicherungsbehörden ihrer gesetzlich normierten Pflicht zur Beratung und ergebnisoffenen Amtsermittlung nur unzureichend nachgekommen sind.
Durch die Zunahme der arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist dies nicht mehr möglich. Die langjährige Erfahrung und die Kenntnis der Strukturen der Sozialversicherungsträger sind jedoch ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate, in denen es regelmäßig Überschneidungen mit sozialversicherungsrechtlichen Themen gibt, sei es im Zusammenhang mit einer Schwerbehinderung, beim Krankengeld oder beim Übergang in die Rente.
Selbstverständlich ist für mich jedoch nach wie vor die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und der Erfahrungsaustausch mit gleichsam spezialisierten Kollegen.